Zum digitalen Nachlass gehören u.a. unterschiedlichste Online-Dienste wie Messengerdienste, soziale Netzwerke, E-Mail-Konten oder Online-Banking. Die Anbieter haben unterschiedliche Regelungen. Verträge mit laufenden Kosten können z.B. an Hinterbliebene vererbt werden.
Der digitale Nachlass kann z.B. im Testament oder in der Vorsorgevollmacht festgehalten werden. Eine klare Regelung hilft, die Hinterbliebenen zu entlasten.
Referent: Johannes Diller, Digitaler Engel, Deutschland sicher im Netz e.V.